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»Unsere Spielregeln ...« - Die AGBs der Sieben Schwaben
Stand: 13. September 2025
Liebe Gäste,
leider kommt es immer wieder vor, dass Reservierungen nicht eingehalten werden: Nicht oft, aber dennoch zu oft, bleibt ein reservierter Tisch einfach leer, oder die Teilnehmerzahl ist – ohne Rückmeldung im Vorfeld – teils drastisch reduziert. Das ist besonders schade für alle anderen Gäste, die deshalb im Vorfeld abgewiesen werden mussten und keinen Platz reservieren konnten, ebenso birgt es die Gefahr, dass überzählige Lebensmittel verschwendet werden. Deshalb bitten wir um Verständnis, dass wir zum Wohl aller Gäste und unserer Planungssicherheit mit den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ein paar Spielregeln näher präzisieren müssen.
Vielen Dank für Euer Verständnis.
Ein kurzer, unverbindlicher Überblick vorab: Diese AGB regeln die Bedingungen für Reservierungen, Veranstaltungen und Bewirtungsleistungen in unserer Gaststätte „Zu den sieben Schwaben“.
Reservierungen sind ab der Zusage durch die Gaststätte verbindlich und müssen rechtzeitig storniert werden, ansonsten können gestaffelte Stornogebühren bis hin zum vollen Umsatz anfallen. Bei größeren Gruppen gelten strengere Fristen, besonders an den Feiertagen, und eine Anzahlung kann verlangt werden. Gäste haften für mitgebrachte Gegenstände, Schäden und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, eigene Speisen und Getränke sind nur nach Absprache erlaubt.
Das Haus kann bei höherer Gewalt vom Vertrag zurücktreten, und für eine ordnungsgemäße Reservierungs-Organisation werden Kundendaten elektronisch gespeichert und verarbeitet.
Inhaltsverzeichnis
I) Allgemeine Bedingungen
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit der Schank- und Speisegaststätte „Zu den sieben Schwaben“, betrieben durch die Fürther SchankLokal GmbH - Gesellschaft für Fürther Bier- und Wirtshauskultur, abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale der AGB erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehändigte, schriftliche Bedingungen teilweise oder ganz ersetzt werden.
Der Kunde oder Gast trägt das alleinige Haftungsrisiko für Gegenstände und Materialien, die er in allgemein zugänglichen Räumen oder Veranstaltungsräumen des Hauses hinterlassen hat.
Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen verstehen sich – auch wenn nicht explizit so bezeichnet – in Euro (EUR/€) und inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Sollten sich die Preise aufgrund von saisonalen Schwankungen stark verändern, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend nachzukalkulieren.
Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber gegenüber dem Haus auftritt; ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche Veranstalter, so haften der Veranstalter und die als bevollmächtigt auftretende Person als Gesamtschuldner.
II) Auftragserteilung
Durch die Rücksendung der vom Veranstalter gegengezeichneten Reservierungsbestätigung gilt der Auftrag als erteilt.
Mündliche oder fernmündliche Angebote für Leistungen und Lieferungen unseres Hauses sind unverbindlich und erlangen verbindliche Geltung nur, wenn sie von uns in Textform bestätigt werden. Reservierungen von Tischen und Räumlichkeiten werden ab einer Platzzahl von 10 Personen ebenfalls erst durch unsere schriftliche Bestätigung bindend.
Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn seitens der Schank- und Speisegaststätte „Zu den sieben Schwaben“ eine Auftragsbestätigung abgegeben wurde.
Die Leistung umfasst die im Auftrag genannten und mit der Auftragsbestätigung verbindlich gewordenen Teilleistungen.
III) Verbindlichkeit der Tischreservierung
Mit der Tischreservierung wird eine rechtlich bindende Erklärung abgegeben, zum Zeitpunkt der Reservierung mit der angekündigten Personenzahl im Restaurant zu erscheinen und von den auf der Karte angebotenen Speisen und Getränken auszuwählen und zu bestellen. Mit der Tischreservierung wird somit ein Schuldverhältnis begründet.
IV) Zahlungsbedingungen
Der Gesamtbetrag der Rechnung wird unverzüglich nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Zahlungen sind via Überweisung, per Kartenzahlung oder in bar möglich.
Ausnahme: Bei vereinbartem Mindestumsatz wird eine Anzahlung in Höhe von mind. 30 % des Mindestumsatzes bei Vertragsabschluss fällig.
Eine kostenfreie Stornierung der Veranstaltung / Tisch-Reservierung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Gaststätten-Betreiber.
Bei Veranstaltungen mit einer Platzzahl von weniger als 10 Plätzen ist die kostenfreie Stornierung grundsätzlich bis 24 Stunden vor dem reservierten Zeitpunkt ganz oder teilweise möglich. Bei Stornierung bis 12 Stunden vor dem reservierten Zeitpunkt erheben wir eine Stornopauschale in Höhe von 50 % des zu erwartenden Umsatzes. Danach werden 100 % des zu erwartenden Umsatzes fällig, sowie eventuelle Forderungen von externen Zulieferern oder Drittfirmen.
Bei einer Platzzahl von mehr als 10 Plätzen ist die kostenfreie Stornierung bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstag (ganz oder teilweise) möglich. Danach gelten:
30 % des zu erwartenden Umsatzes – bei Stornierung zwischen sieben und 13 Tagen vor der Veranstaltung,
50 % des zu erwartenden Umsatzes – bei Stornierungen zwischen sechs und einem Tag vor der Veranstaltung,
danach 100 % des zu erwartenden Umsatzes, sowie eventuelle Forderungen von externen Zulieferern oder Drittfirmen.
Über eine Änderung der Personenzahl hat der Veranstalter das Haus unverzüglich zu informieren. Bei der Berechnung der Veranstaltung kann eine Änderung der Personenzahl um mehr als 5 % grundsätzlich nur bis drei Tage vor der Veranstaltung Berücksichtigung finden und muss hierzu schriftlich mitgeteilt werden.
Für den 25. und 26. Dezember (Weihnachten) gelten die Stornofristen und -bedingungen für Platzzahlen über 10 Plätzen bereits ab 5 Plätzen.
VI) Raummiete Nebenzimmer
Für die Nutzung des Nebenzimmers für Versammlungen jeglicher Art behalten wir uns die Erhebung einer Raummiete in Höhe von 130 Euro ausdrücklich vor.
VII) Sonstiges
Wird bei Reservierungen mit Startzeit vor 19:30 Uhr keine abweichende Vereinbarung getroffen, so gilt für die Tischreservierung grundsätzlich eine vereinbarte maximale Aufenthaltsdauer von 1,5 Stunden. Abweichenden Wünschen wird gerne entsprochen, falls diese bei Reservierung mitgeteilt werden oder sich vor dem Hintergrund der allgemeinen Gastfrequenz am Veranstaltungstag problemlos darstellen lassen.
Der Gast, Kunde, Veranstalter darf eigene Speisen oder Getränke grundsätzlich nicht zu Veranstaltungen mitbringen. In Sonderfällen kann eine Sondervereinbarung getroffen werden. In diesem Fall ist das Haus berechtigt, einen Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten in Form von Kork- oder „Krümelgeld“ zu berechnen. Für von Dritten mitgebrachtes Equipment (z. B. Aufsteller, Blumen, Tortenplatten etc.) übernehmen wir keine Haftung.
Sollten aufgrund individueller, besonderer Kundenwünsche oder aufgrund erhöhten Bedarfs zusätzliche Ausleihkosten für Tischausstattung, Tischwäsche etc. anfallen, werden diese dem Veranstalter weiterbelastet. Ebenso können die Kosten für Eindecken und Dekorieren in Rechnung gestellt werden.
Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Räume und Einrichtungen sowie Materialien und stellt das Haus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei. Das eigenständige Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung der Gaststätte nicht gestattet. Das Abbrennen von Feuerwerken kann leider nicht gestattet werden. Für Beschädigungen jeder Art haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.
Sämtliche vom Veranstalter oder von Gästen mitgebrachten Gegenstände sowie deren Verpackungen sind vom Veranstalter nach der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Veranstalter seiner Entsorgungspflicht nicht unverzüglich nach, so ist das Haus berechtigt, die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vorzunehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Haus für die Dauer des Verbleibes Raummiete berechnen.
Die Verwendung eigener technischer und elektrischer Anlagen des Kunden/Gastes bedarf der Zustimmung des Hauses.
Die eventuell für eine Veranstaltung notwendigen behördlichen Genehmigungen hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Dem Kunden obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu entrichtende Abgaben (insbesondere GEMA-Gebühren o. ä.) hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
VIII) Besondere Bedingungen für Veranstaltungen und andere Bewirtungsleistungen
Sollte der Gast, Kunde, Veranstalter eine politische, weltanschauliche oder religiöse Vereinigung und/oder deren Tarnorganisation o. ä. sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Pächter. Veranstaltungen von rechtsextremen und rechtspopulistischen Gruppierungen oder deren Protagonisten werden ausdrücklich abgelehnt. Verschweigt der Gast, Kunde, Veranstalter, dass es sich um eine solche o. ä. Vereinigung handelt, oder bucht er anderweitig unter irreführenden oder falschen Angaben, so ist das Haus berechtigt, den Vertrag zu lösen und mindestens die vereinbarten Preise respektive den zu erwartenden Umsatz als Schadenersatz geltend zu machen. Gleiches gilt, wenn die Art der Veranstaltung den Ruf oder die Sicherheit des Hauses gefährden oder den reibungslosen Geschäftsablauf behindern könnte.
Eine Unter- oder Weitervermietung durch den Veranstalter ist nicht zulässig.
Im Falle von höherer Gewalt (einschl. pandemiebedingter Einschränkungen), Streik (auch von Lieferanten) o. ä. ist das Haus berechtigt, ohne Entstehen einer Schadenersatzpflicht, vom Vertrag zurückzutreten.
Reduziert sich die Teilnehmerzahl bei einer Veranstaltung, die in den Räumlichkeiten der Gaststätte stattfindet, so ist das Personal der Gaststätte berechtigt, den verbleibenden Teilnehmern der Veranstaltung einen ihrer Anzahl entsprechenden Raum oder Sitzplatz zuzuweisen, auch wenn für die ursprüngliche Teilnehmerzahl ein spezieller Raum oder Platz abgesprochen war.
Der Veranstalter/Reservierende hat das Haus über verspätetes Erscheinen der Teilnehmer unverzüglich zu informieren. Unterbleibt diese Mitteilung und es erscheint 20 Minuten nach vereinbartem Beginn kein Teilnehmer, so gilt die Veranstaltung als storniert und der zu erwartende Umsatz wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Erscheinen nach 45 Minuten weniger als 50 % der Teilnehmer, so können die Bestimmungen des VI.4 Anwendung finden.
IX) Haftung
Es gelten die Bestimmungen der §§ 701 bis 703 BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Hauses oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht.
X) Datenverarbeitung
Für eine ordentliche Betriebsorganisation, eine vertragsgemäße Leistungserbringung und Rechnungslegung ist die elektronische Verarbeitung von Kundendaten (Name, Firma, Anschrift, Emailadresse und/oder Telefonnummer, Anlass der Bewirtung) unerlässlich. In eine solche Verarbeitung seiner Daten willigt der Kunde ausdrücklich ein.
XI) Sonstige Regelungen
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Gerichtsstand der Fürther SchankLokal GmbH in Fürth.
Gerichtsstand ist der Sitz der Fürther SchankLokal GmbH in Fürth. Erfüllt ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO und hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so gilt als Gerichtsstand der Sitz der Schank- und Speisegaststätte „Zu den sieben Schwaben“.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Impressum:
Fürther SchankLokal GmbH - Gesellschaft für Fürther Bier- und Wirtshauskultur
Otto-Seeling-Promenade 20, 90762 Fürth
Amtsgericht und Handelsregister Fürth, HRB 20536
USt-IdNr: DE363271702
Diese Reservierungs-Anwendung ist Teil der Web-Anwendung »SansTzouzy« und als solche eine urheberrechtlich geschützte Entwicklung von Felix Geismann.